Information über die vom Dekan genehmigten außerordentlichen Prüfungen im 2. Semester des akademischen Jahres 2024/2025

Den Studierenden der Medizinischen Fakultät wird vom 21. bis zum 24. Juli 2025 eine vom Dekan genehmigte Prüfungsmöglichkeit angeboten. Sie können im oben genannten Zeitraum eine Wiederholungsprüfung in einem einzigen obligatorischen Fach beantragen, das sie im aktuellen zweiten Semester des Studienjahres 2024/2025 nicht bestanden haben.

Informationen über den Ablauf und Bedingungen finden Sie hier.