Studierende, die im betreffenden Semester nicht mehr als 2 obligatorische Fächer belegen, können nach zwei abgeschlossenen aktiven Semestern beim Unterrichtsausschuss der Albert Szent-Györgyi Medizinischen Fakultät eine Ermäßigung von 50% der Studiengebühren beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die 50%ige Ermäßigung nicht automatisch erfolgt – sie muss über Modulo beantragt werden. Wenn Sie die Ermäßigung nicht bis zur Frist am 21. September beantragen, muss der volle Betrag der Studiengebühren (100%) bezahlt werden.
Zahlungsplan:
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Antragstellung: Reichen Sie im ersten Semester des akademischen Jahres 2025/2026 spätestens bis zum 21. September 2025 über Modulo einen Antrag an den Unterrichtsausschuss ein (Einreichen > HSZI > Antrag auf Ermäßigung der Studiengebühren). Wird die Frist versäumt, ist eine Reduzierung der Studiengebühren um 50 % nicht mehr möglich. Bitte fügen Sie dem Antragsformular auf Modulo Ihr ausgefülltes Kursanmeldeformular bei (siehe unten).
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Zahlung der Studiengebühren: 50 % der Studiengebühren (in diesem Fall als voller Betrag betrachtet) müssen spätestens am 10. September 2025 auf dem Bankkonto der Universität eingegangen sein. Eine Ratenzahlung ist in diesem Fall nicht möglich.
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Kursanmeldeformular: Füllen Sie Kursanmeldeformular aus, lesen Sie ihn sorgfältig durch, unterzeichnen Sie es und senden Sie es per E-Mail an Ihre/n Studienreferent/in.
Wenn bis zum 10. Oktober 50 % die Studiengebühren nicht als bezahlt im Neptun-System erscheinen, wird der Studentenstatus der Studierenden von „ungeklärt“ auf „passiv“ umgestellt und die in diesem Semester im Neptun registrierten Kurse werden gelöscht. Darüber hinaus besteht keine Krankenversicherung, die in den Studiengebühren enthalten ist, und Studierende haben keinen Anspruch auf die Ausstellung von Bescheinigungen oder Leistungsnachweisen, solange ihr Studentenstatus nicht aktiv ist.
Anleitung zur Einreichung Ihres Antrags auf Modulo
- Melden Sie sich mit Ihren Neptun-Daten bei Modulo an.
- Klicken Sie auf „Einreichen“.
- Suchen Sie nach „HSZI“ und klicken Sie darauf.
- Finden Sie „Antrag auf Ermäßigung der Studiengebühren “ und klicken Sie darauf.
- Klicken Sie auf „Ausfüllen auf Deutsch“
- Geben Sie Ihre „Kontaktdaten“ und „Bildungsprogramm” an
- Im Abschnitt „Festsetzung ändern“, unter „Festsetzung“, wählen Sie NICHT das erste Element. Das erste Element entspricht 50 % Ihrer Studiengebühren, die bis zum 10. September eingehen müssen. Wählen Sie stattdessen das zweite Element in der Dropdown-Liste, also die zweite Rate (fällig am 10. Oktober / 10. März je nach Semester), deren Streichung Sie beantragen möchten.
- Belassen Sie den Wert bei „Neuer Betrag“ auf 0.
- Wählen Sie unter „Titel“ die Option: „50% Ermäßigung: Ich belege im aktuellen Semester weniger als 3 obligatorische Fächer“.
- Wiederholen Sie den oben beschriebenen Vorgang mit der dritten Rate (fällig am 10. November / 10. April je nach Semester), deren Streichung Sie beantragen möchten, indem Sie auf das „+“-Symbol klicken.
- Hinterlassen Sie das Feld „Begründung“ leer.
- Laden Sie das ausgefüllte Kursanmeldeformular unter „Anhang“ durch Klick auf „Datei auswählen“ hoch. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag automatisch abgelehnt wird, falls das Kursanmeldeformular nicht beigefügt wird.
- Klicken Sie auf „Einreichen“.
Bitte beachten Sie, dass eine Ermäßigung Ihrer Studiengebühren um maximal 50 % möglich ist, sodass keine weiteren Rabatte gewährt werden können..